Gesetzliche Nachweise für Neubau und BEstand
Wir prüfen und erstellen gesetzliche Nachweise, die Sie für Ihr Neubau- oder Sanierungsprojekt benötigen.
Wärmeschutznachweis
Einen Wärmeschutznachweis benötigen Sie als bautechnischen Nachweis, der von den Baubehörden gefordert wird.
Dieser sollte nicht mit dem Energieausweis verwechselt werden.
Sommerlicher Wärmeschutz
Bei einem neu zu errichtenden Wohngebäude und Nichtwohngebäude ist für Sie der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend.
Die DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz legt Grenzwerte fest, die im Nachweisverfahren eingehalten werden müssen.
Energieausweis
Das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Hauses ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Auch verpflichtet Sie das GEG dazu, dass ein solcher Ausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie den Interessenten vorgelegt werden muss.
Lüftungskonzept
Um für Ihr Gebäude einen ausreichenden Feuchteschutz zu gewährleisten, ist die Überprüfung der Notwendigkeit von Lüftungstechnischen Maßnahmen angezeigt.
EWärmeG
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg, das für Gebäude gilt, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Nach einem Heizungstausch müssen Sie als Eigentümer den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nachweisen.